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Ausschreibungsservice Facility Management

Facility Management: Schule » Leistungen » Ausschreibungs- & Vertragsmanagement

Ausschreibungs- und Vertragsmanagement sichern transparente Beschaffungsprozesse

Ausschreibungsleistungen im Facility Management von Schulen

Professionelle Ausschreibungsleistungen unterstützen Schulträger und Bildungseinrichtungen dabei, Facility-Management-Leistungen klar zu definieren, wirtschaftlich zu beschaffen und nachvollziehbar zu vergeben. Präzise Leistungsbeschreibungen, transparente Bewertungskriterien und eine strukturierte Vergabebegleitung schaffen die Grundlage für verlässliche Dienstleister, kontrollierbare Kosten und einen sicheren, störungsarmen Schulbetrieb.

Vergaben professionell vorbereiten

Zweck und Ziele

Die Beschaffungsunterstützung stellt sicher, dass der tatsächliche Bedarf einer Schule in vollständige, marktgerechte und prüfbare Vergabeunterlagen übertragen wird. Dabei werden die betrieblichen Anforderungen des Schulstandorts mit den finanziellen, technischen, organisatorischen und vergaberechtlichen Rahmenbedingungen abgestimmt.

Ziel

Zweck

Sicherung der Servicequalität

Definition und Beschaffung von Leistungen, die den betrieblichen, hygienischen, sicherheitsbezogenen und technischen Anforderungen der Schule entsprechen

Kostenoptimierung

Abschluss wettbewerbsfähiger und wirtschaftlich tragfähiger Serviceverträge auf Basis transparenter Preis- und Leistungsmodelle

Transparenz

Durchführung eines fairen, nachvollziehbaren und dokumentierten Vergabeverfahrens

Compliance

Einhaltung der anwendbaren Vergabevorschriften, Haushaltsvorgaben und vertraglichen Anforderungen

Risikomanagement

Verringerung betrieblicher, finanzieller, technischer und vertraglicher Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung

In Schulen ist die Servicequalität nicht nur anhand des Preises zu bewerten. Reinigungsleistungen beeinflussen beispielsweise Hygiene, Raumverfügbarkeit und Nutzerzufriedenheit. Technische Wartungsleistungen wirken sich auf Betriebssicherheit, Energieverbrauch und Anlagenverfügbarkeit aus. Sicherheits-, Hausmeister- und Winterdienstleistungen müssen gleichzeitig den Schutz von Schülerinnen und Schülern, Beschäftigten und Besuchern berücksichtigen.

Eine fachgerechte Beschaffungsunterstützung übersetzt diese Anforderungen in messbare Leistungspflichten. Dazu können Reaktionszeiten, Qualitätskontrollen, Anlagenverfügbarkeiten, Reinigungsstandards, Störungsbeseitigungsfristen, Dokumentationspflichten und Eskalationswege gehören.

Kostenoptimierung bedeutet dabei nicht, ausschließlich den niedrigsten Angebotspreis auszuwählen. Maßgeblich ist die wirtschaftliche Gesamtwirkung des Angebots. Zu berücksichtigen sind unter anderem die angebotene Qualität, Personalausstattung, Betriebsorganisation, Preisstruktur, Folgekosten, Risiken, Vertragslaufzeit und die Fähigkeit des Bieters, den Schulbetrieb dauerhaft zuverlässig zu unterstützen.

Umfang der Beschaffungsunterstützung

Die Beschaffungsunterstützung beginnt mit einer strukturierten Bestands- und Bedarfsaufnahme. Dazu werden vorhandene Verträge, Leistungsverzeichnisse, Raum- und Flächendaten, Anlagenlisten, Wartungspläne, Störungsstatistiken, Nutzerbeschwerden, Rechnungsdaten und bisherige Leistungsberichte ausgewertet. Begehungen vor Ort helfen dabei, die Dokumentation mit dem tatsächlichen Zustand der Gebäude, Außenanlagen und technischen Einrichtungen abzugleichen.

Bei Schulen sind insbesondere folgende betriebliche Rahmenbedingungen einzubeziehen:

  • Unterrichtszeiten, Ganztagsbetreuung und Ferienbetrieb

  • Prüfungszeiträume, Schulveranstaltungen und Elternabende

  • Nutzung von Sporthallen, Mensen, Küchen, Werkstätten und Fachräumen

  • Zugangsregelungen und Schutz besonders sensibler Gebäudebereiche

  • Anforderungen an Hygiene, Brandschutz und Verkehrssicherheit

  • Barrierefreiheit und besondere Nutzerbedürfnisse

  • Lärm-, Staub- und Emissionsbegrenzungen während des Schulbetriebs

  • Notfall-, Bereitschafts- und Eskalationsanforderungen

Auf Grundlage der Bedarfsanalyse wird eine Beschaffungsstrategie entwickelt. Sie legt fest, welche Leistungen ausgeschrieben werden, ob eine Aufteilung in Fach- oder Gebietslose zweckmäßig ist, welche Vertragslaufzeit vorgesehen wird und welche Verlängerungsoptionen erforderlich sind. Ebenso werden das Vergabeverfahren, der voraussichtliche Auftragswert, die Preisstruktur, der Zeitplan und die Zuständigkeiten abgestimmt.

Ein wesentlicher Bestandteil ist die Abgrenzung zwischen einzelnen Leistungsbereichen. Beispielsweise muss eindeutig geregelt werden, ob kleinere Reparaturen im Hausmeistervertrag enthalten sind, separat beauftragt werden oder unter einen technischen Instandhaltungsvertrag fallen. Ähnliche Schnittstellen bestehen zwischen Gebäudereinigung, Abfallentsorgung, Schädlingsbekämpfung, Küchenreinigung, Außenanlagenpflege und Winterdienst.

Die Beschaffungsunterstützung umfasst regelmäßig auch die Vorbereitung des Vergabeterminplans. Dieser wird vom geplanten Leistungsbeginn rückwärts entwickelt und berücksichtigt interne Freigaben, Gremienentscheidungen, Veröffentlichung, Bieterfragen, Ortsbesichtigungen, Angebotsfristen, Prüfung, Wertung, Zuschlagsentscheidung und Mobilisierungsphase. Kündigungsfristen bestehender Verträge und schulische Ferienzeiten müssen frühzeitig einbezogen werden.

Während des Vergabeverfahrens unterstützt das Facility Management bei der technischen Beantwortung von Bieterfragen, bei notwendigen Klarstellungen und bei der Aktualisierung der Vergabeunterlagen. Sämtliche Informationen müssen über die dafür vorgesehenen Vergabekanäle einheitlich und nachvollziehbar an die betroffenen Unternehmen kommuniziert werden.

Nach der Angebotsprüfung reicht die Unterstützung bis zur Zuschlagsempfehlung und zur Vorbereitung der Leistungsübernahme. Dazu gehören ein Mobilisierungsplan, die Übergabe von Schlüsseln und Bestandsdaten, die Abstimmung von Ansprechpartnern, die Einrichtung des Berichtswesens sowie die Festlegung der ersten Kontroll- und Abnahmetermine.

Zweck von Leistungsbeschreibungen

Die Leistungsbeschreibung bildet die technische und operative Grundlage der Ausschreibung. Sie beschreibt, welche Leistung der Auftragnehmer erbringen muss, an welchen Standorten und Objekten sie auszuführen ist, welche Qualität erwartet wird und wie die Leistung kontrolliert und abgerechnet wird.

Eine gute Leistungsbeschreibung ermöglicht allen Bietern ein einheitliches Verständnis des Auftrags. Sie darf keine wesentlichen Informationen offenlassen, die zu unterschiedlichen Kalkulationsannahmen führen könnten. Gleichzeitig sollte sie den Wettbewerb nicht unnötig durch übermäßig starre oder unternehmensspezifische Vorgaben einschränken.

Je nach Leistungsart kann die Beschreibung tätigkeitsorientiert oder ergebnisorientiert aufgebaut werden. Bei einer tätigkeitsorientierten Beschreibung werden konkrete Arbeitsschritte und Frequenzen vorgegeben. Eine ergebnisorientierte Beschreibung definiert den erwarteten Zustand oder die zu erreichende Leistung. In vielen schulischen FM-Verträgen ist eine Kombination sinnvoll.

Bei der Gebäudereinigung können beispielsweise feste Reinigungsfrequenzen mit überprüfbaren Sauberkeitskriterien verbunden werden. Bei technischen Anlagen können Wartungsintervalle, Reaktionszeiten und Mindestverfügbarkeiten festgelegt werden. Beim Winterdienst können Einsatzzeiten, Prioritätsflächen und die geforderte Verkehrssicherheit beschrieben werden.

Entwicklungsprozess

Aktivität

Beschreibung

Bedarfsanalyse

Ermittlung der gebäude-, nutzungs- und betriebsbezogenen Serviceanforderungen

Definition des Leistungsumfangs

Festlegung der erforderlichen Leistungen, Zuständigkeiten, Schnittstellen und Ausschlüsse

Definition von Leistungsstandards

Festlegung messbarer Qualitäts-, Reaktions- und Ausführungsanforderungen

Technische Dokumentation

Dokumentation der Mengen, Flächen, Anlagen, Leistungsbedingungen und Erwartungen

Erstellung der Vergabeunterlagen

Zusammenführung aller Angaben zu einer vollständigen und ausschreibungsreifen Leistungsbeschreibung

Die Bedarfsanalyse beginnt mit der Frage, welche Leistungen für einen sicheren und geordneten Schulbetrieb erforderlich sind. Neben dem aktuellen Bedarf sollten auch geplante Veränderungen berücksichtigt werden, beispielsweise steigende Schülerzahlen, Ganztagsausbau, Gebäudesanierungen, neue technische Anlagen oder eine geänderte Nutzung von Räumen.

Bei der Definition des Leistungsumfangs werden die Grenzen des Auftrags festgelegt. Dabei ist eindeutig zu bestimmen, welche Gebäude, Grundstücke, Räume, Anlagen und Tätigkeiten enthalten sind. Ebenso wichtig sind die ausdrücklich nicht enthaltenen Leistungen. Unklare Abgrenzungen führen häufig zu Nachträgen, Zusatzrechnungen oder gegenseitigen Verantwortungszuweisungen.

Eine Verantwortungsmatrix kann festlegen, welche Aufgaben beim Auftraggeber, beim Auftragnehmer oder bei einem weiteren Dienstleister liegen. Sie ist besonders hilfreich, wenn mehrere Anbieter parallel am Standort tätig sind. So lässt sich beispielsweise regeln, wer Störungen meldet, Reparaturen freigibt, Räume öffnet, Verbrauchsmaterial bereitstellt oder behördliche Prüfungen organisiert.

Leistungsstandards müssen überprüfbar sein. Allgemeine Formulierungen wie „ordnungsgemäß“, „regelmäßig“ oder „bei Bedarf“ reichen ohne weitere Definition häufig nicht aus. Stattdessen sollten konkrete Anforderungen festgelegt werden, zum Beispiel:

  • Beginn der Störungsbearbeitung innerhalb einer definierten Reaktionszeit

  • Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel innerhalb festgelegter Fristen

  • Erreichen festgelegter Reinigungsqualitäten bei Stichprobenkontrollen

  • Einhaltung vereinbarter Anlagenverfügbarkeiten

  • Dokumentation aller Wartungen, Prüfungen und Störungen

  • Bearbeitung von Beschwerden innerhalb eines festgelegten Zeitraums

Die technische Dokumentation stellt die erforderlichen Kalkulationsgrundlagen bereit. Dazu können Raum- und Flächenlisten, Pläne, Anlagenregister, Mengenansätze, Materialangaben, Fotos, Betriebszeiten, Zugangsbeschränkungen und bestehende Wartungsvorgaben gehören. Nicht gesicherte Mengen oder Annahmen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen.

Vor der Veröffentlichung erfolgt eine fachliche und redaktionelle Qualitätsprüfung. Leistungsbeschreibung, Preisblatt, Vertragsbedingungen, Anlagen und Bewertungskriterien müssen widerspruchsfrei aufeinander abgestimmt sein. Jede geforderte Leistung muss kalkulierbar und in der vorgesehenen Preisstruktur abbildbar sein.

Wesentliche Bestandteile von Leistungsbeschreibungen

Bestandteil

Beschreibung

Leistungsbeschreibung

Detaillierte Darstellung der zu erbringenden Leistungen und der erwarteten Ergebnisse

Leistungsumfang

Festlegung der erfassten Flächen, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Tätigkeiten

Leistungsanforderungen

Definition der Qualitäts-, Sicherheits-, Reaktions- und Ausführungsstandards

Leistungsfrequenzen

Festlegung von Zeitplänen, Intervallen, Ausführungsfenstern und bedarfsabhängigen Einsätzen

Berichtspflichten

Anforderungen an Leistungsnachweise, Prüfberichte, Störungsmeldungen und Kennzahlen

Vertragliche Bedingungen

Regelungen zu Organisation, Personal, Vergütung, Haftung, Änderungen und Zusammenarbeit

Die Leistungsbeschreibung sollte zunächst das Ziel der Leistung erläutern. Anschließend werden die einzelnen Aufgaben so detailliert beschrieben, dass ein fachkundiger Bieter den erforderlichen Personal-, Material-, Geräte- und Zeitaufwand kalkulieren kann.

Der Leistungsumfang muss standortbezogen aufgebaut sein. Bei einem Schulverbund ist anzugeben, welche Standorte und Gebäude zum jeweiligen Los gehören. Innerhalb eines Standorts können unterschiedliche Anforderungen für Unterrichtsräume, Sanitärräume, Sportbereiche, Verwaltungsräume, Küchen, Mensen, Werkstätten, Technikräume und Außenanlagen gelten.

Leistungsanforderungen sollten sowohl Mindestanforderungen als auch messbare Qualitätskriterien enthalten. Beispiele sind:

  • Qualifikationsanforderungen für eingesetztes Fachpersonal

  • Vorgaben zu Arbeitsschutz und sicherem Verhalten auf dem Schulgelände

  • Identifikations- und Zutrittsregelungen für Beschäftigte des Auftragnehmers

  • Anforderungen an Vertretungs- und Notfallorganisation

  • Reaktions- und Wiederherstellungszeiten

  • Vorgaben zur Verwendung geeigneter und emissionsarmer Materialien

  • Schutz von Mobiliar, Unterrichtsmitteln und technischen Geräten

  • Verfahren zur Mängelbeseitigung und Nachkontrolle

Leistungsfrequenzen können täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich oder ereignisbezogen definiert werden. Zusätzlich sind Zeitfenster festzulegen. Lärmintensive Arbeiten können beispielsweise außerhalb der Unterrichtszeiten oder während der Ferien auszuführen sein. Grundreinigungen, Prüfungen oder umfangreiche Wartungen sollten mit dem Schulkalender abgestimmt werden.

Die Berichtspflichten müssen zum Umfang und Risiko der Leistung passen. Ein standardisiertes Berichtswesen kann tägliche Einsatznachweise, digitale Störmeldungen, Wartungsprotokolle, Prüfberichte und monatliche Leistungsberichte umfassen. Der Monatsbericht sollte mindestens offene Mängel, Reaktionszeiten, ausgeführte Sonderleistungen, Beschwerden, sicherheitsrelevante Ereignisse und vereinbarte Leistungskennzahlen darstellen.

Die vertraglichen Bedingungen regeln unter anderem Vertragsbeginn, Laufzeit, Verlängerungsoptionen, Mobilisierung, Personaleinsatz, Unterauftragnehmer, Betriebshaftpflicht, Preisänderungen, Rechnungsprüfung, Leistungsänderungen, Mängelbearbeitung und Vertragsbeendigung. Auch die Rückgabe von Schlüsseln, Ausweisen, Unterlagen und digitalen Daten bei Vertragsende ist festzulegen.

Typische Anlagen einer Leistungsbeschreibung sind Raum- und Flächenbücher, Anlagenregister, Lagepläne, Preisblätter, Mengengerüste, Terminpläne, Berichtsvorlagen, Kontrollformulare und Zuständigkeitsmatrizen.

Vorteile umfassender Leistungsbeschreibungen

Vorteil

Auswirkung auf die Beschaffung

Klare Anforderungen

Besseres und einheitlicheres Verständnis des Auftrags durch die Bieter

Vergleichbare Angebote

Vereinfachte sachliche und wirtschaftliche Bewertung der Angebote

Qualitätssicherung

Einheitliche, überprüfbare und vertraglich durchsetzbare Serviceerwartungen

Geringere Unklarheiten

Weniger Missverständnisse, Nachträge und vertragliche Auseinandersetzungen

Effiziente Beschaffung

Strukturierteres Vergabeverfahren und geringerer Klärungsaufwand

Klare Anforderungen reduzieren die Notwendigkeit, dass Bieter eigene Annahmen treffen. Dadurch sinkt das Risiko, dass unterschiedliche Leistungsverständnisse oder vorsorglich eingerechnete Risikozuschläge zu verzerrten Angebotspreisen führen.

Vergleichbare Angebote entstehen nur, wenn alle Unternehmen dieselben Mengen, Leistungsgrenzen und Preispositionen zugrunde legen. Ein einheitliches Preisblatt sollte deshalb alle regelmäßig erwarteten Leistungen, Bedarfspositionen, Optionen und gegebenenfalls Stundensätze enthalten.

Messbare Standards verbessern die spätere Vertragssteuerung. Der Auftraggeber kann Leistungen anhand vereinbarter Kriterien prüfen und Mängel sachlich belegen. Gleichzeitig erhält der Auftragnehmer Klarheit darüber, welche Ergebnisse erwartet werden und welche Nachweise zu führen sind.

Eine umfassende Leistungsbeschreibung darf dennoch nicht unnötig überladen werden. Zu detaillierte Vorgaben können wirtschaftliche oder innovative Lösungen verhindern. Der Detaillierungsgrad sollte sich deshalb an der Komplexität, dem Risiko und der Steuerungsrelevanz der jeweiligen Leistung orientieren.

Zweck der Vergabebegleitung

Die Vergabebegleitung unterstützt Schulen und Schulträger bei der systematischen Prüfung und Bewertung der eingegangenen Angebote. Ziel ist eine sachlich begründete, transparente und dokumentierte Auswahl eines geeigneten Auftragnehmers auf Grundlage der vorab festgelegten Anforderungen und Kriterien.

Die Prüfung sollte nach einem einheitlichen Ablauf erfolgen. Formale Anforderungen, Eignung, Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien sind voneinander zu trennen. Ein Unternehmen kann beispielsweise grundsätzlich geeignet sein, obwohl sein konkretes Angebot eine technische Mindestanforderung nicht erfüllt. Umgekehrt kann ein fachlich überzeugendes Angebot nicht berücksichtigt werden, wenn zwingende formale oder vergaberechtliche Voraussetzungen fehlen.

Die Bewertungsmethodik wird vor Eingang der Angebote festgelegt. Kriterien, Gewichtungen, Bewertungsmaßstäbe und gegebenenfalls Mindestpunktzahlen dürfen nicht nachträglich an das Ergebnisfeld angepasst werden. Dies schützt die Gleichbehandlung der Bieter und erhöht die Belastbarkeit der Zuschlagsentscheidung.

Prozess der Angebotsbewertung

Bewertungsstufe

Zweck

Angebotsprüfung

Kontrolle der Vollständigkeit, Fristwahrung und Übereinstimmung mit den Vergabeanforderungen

Technische Bewertung

Prüfung der angebotenen Leistung, Konzepte und Erfüllung technischer Mindestanforderungen

Kaufmännische Bewertung

Analyse von Preisen, Preisstrukturen, Mengenansätzen, Optionen und Gesamtkosten

Eignungsprüfung

Bewertung der Erfahrung, Fachkunde, Leistungsfähigkeit und verfügbaren Ressourcen des Bieters

Vergleichende Bewertung

Strukturierter Vergleich aller wertbaren Angebote anhand der festgelegten Kriterien

Zuschlagsempfehlung

Dokumentierte Unterstützung der zuständigen Vergabestelle bei der Vergabeentscheidung

Die Angebotsprüfung erfolgt anhand einer standardisierten Prüfliste. Kontrolliert werden unter anderem die geforderten Formblätter, Preisangaben, Erklärungen, Nachweise, Unterschriften oder elektronischen Bestätigungen sowie die Einhaltung der Einreichungsanforderungen.

Unklarheiten werden ausschließlich im Rahmen der jeweils zulässigen Aufklärungs- oder Nachforderungsmöglichkeiten behandelt. Jede Kommunikation mit einem Bieter ist zu dokumentieren. Eine Aufklärung darf nicht dazu genutzt werden, ein Angebot nachträglich inhaltlich neu zu gestalten oder den Wettbewerb zu verfälschen.

Bei der technischen Bewertung wird geprüft, ob das Angebot sämtliche Mindestanforderungen erfüllt. Zusätzlich werden eingereichte Konzepte bewertet, beispielsweise:

  • Organisations- und Personalkonzept

  • Mobilisierungs- und Übergangsplanung

  • Qualitätssicherung

  • Störungs- und Notfallmanagement

  • Beschwerdemanagement

  • Vertretungsregelungen

  • Berichtswesen und digitale Dokumentation

  • Nachhaltigkeits- oder Ressourcenkonzept

Die kaufmännische Prüfung umfasst mehr als den Vergleich von Endpreisen. Einzelpreise, Pauschalen, Mengen, Optionen, Bedarfspositionen, Preisgleitungsregelungen und mögliche Nebenkosten müssen auf einer einheitlichen Basis betrachtet werden. Rechenfehler, fehlende Preispositionen und auffällige Preisansätze sind nach den anwendbaren Verfahrensregeln zu behandeln.

Bei langfristigen FM-Verträgen sollte die Bewertung den voraussichtlichen Gesamtwert über die vorgesehene Vertragslaufzeit einschließlich bewerteter Optionen berücksichtigen. Soweit relevant, können auch Lebenszykluskosten, Energieverbrauch, Verbrauchsmaterialien oder erwartete Folgekosten Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sein.

Die Eignungsprüfung betrachtet die Fähigkeit des Unternehmens, den Auftrag tatsächlich auszuführen. Mögliche Nachweise betreffen vergleichbare Referenzen, Beschäftigtenzahlen, technische Ausrüstung, fachliche Qualifikationen, Versicherungen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Organisation von Unterauftragnehmern. Die Anforderungen müssen auftragsbezogen und angemessen sein.

Die vergleichende Bewertung erfolgt mit einer vorab erstellten Bewertungsmatrix. Qualitative Bewertungen sind durch konkrete Feststellungen aus dem Angebot zu begründen. Allgemeine Aussagen wie „gutes Konzept“ oder „nicht überzeugend“ reichen für eine belastbare Dokumentation nicht aus.

Die Zuschlagsempfehlung fasst Prüfungsergebnisse, Wertung, wesentliche Risiken und die Rangfolge der Angebote zusammen. Die formelle Zuschlagsentscheidung verbleibt bei der zuständigen Vergabe- oder Entscheidungsstelle.

Unterstützung bei Verfahren nach VOB und VOL

Für die praktische Anwendung ist eine aktuelle rechtliche Einordnung erforderlich. Die VOB/A regelt die Vergabe von Bauleistungen. Bei Liefer- und Dienstleistungen ist die VOL/A heute weitgehend ein historischer beziehungsweise landesabhängiger Begriff. Im Bundesbereich und in weiten Teilen des Landes- und Kommunalbereichs wurde sie im Unterschwellenbereich durch die UVgO ersetzt; oberhalb der maßgeblichen Schwellenwerte sind insbesondere GWB und VgV zu berücksichtigen. In einzelnen Landes- oder Kommunalbereichen kann die VOL/A aufgrund der dort geltenden Anwendungsvorgaben weiterhin relevant sein. Der Begriff „VOL“ wird hier entsprechend der vorgegebenen Gliederung als Sammelbegriff für nicht bauvertragliche Liefer- und Dienstleistungen verwendet. Das konkret anzuwendende Regelwerk ist für jedes Verfahren anhand des Auftraggebers, des Leistungsgegenstands, des geschätzten Auftragswerts und der geltenden Bundes-, Landes- oder Kommunalvorgaben festzustellen.

Vergabeverfahren

Unterstützungsleistungen

VOB

Prüfung bauleistungsbezogener Angebote, Leistungsverzeichnisse, technischer Nebenangebote, Einheitspreise und vertraglicher Übereinstimmung

VOL beziehungsweise aktuelle Liefer- und Dienstleistungsverfahren

Bewertung von Dienstleistungs- und Lieferangeboten nach den jeweils anwendbaren Beschaffungsanforderungen

Dokumentationsunterstützung

Erstellung und Pflege von Prüfvermerken, Bewertungsmatrizen, Entscheidungsvorlagen und Vergabeunterlagen

Compliance-Prüfung

Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Verfahrensregeln, Mindestanforderungen und Bewertungssystematik

Zuschlagsempfehlung

Strukturierte fachliche und wirtschaftliche Unterstützung der Vergabeentscheidung

VOB-Verfahren können im schulischen Facility Management beispielsweise bei Sanierungen, Umbauten, Dach- oder Fassadenarbeiten, Erneuerungen technischer Anlagen, brandschutztechnischen Maßnahmen oder baulichen Instandsetzungen relevant sein. Vor der Ausschreibung muss die Planung einen ausreichenden Reifegrad erreicht haben. Mengen, Ausführungsbedingungen, Schnittstellen und Termine müssen so weit geklärt sein, dass die Bieter belastbar kalkulieren können.

Bei Arbeiten im laufenden Schulbetrieb sind zusätzliche Anforderungen zu beschreiben. Dazu gehören Baustellenabgrenzung, sichere Verkehrswege, Staub- und Lärmschutz, Schutz vor unbefugtem Zutritt, Aufrechterhaltung von Fluchtwegen, Medienabschaltungen und Abstimmung mit Unterrichts- und Ferienzeiten.

Die Angebotsprüfung bei VOB-Leistungen betrachtet unter anderem die Vollständigkeit des Leistungsverzeichnisses, Einheitspreise, Pauschalpositionen, technische Abweichungen, angebotene Fabrikate, Ausführungsfristen und gegebenenfalls Nebenangebote. Werden VOB/B und VOB/C vertraglich einbezogen, müssen die besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen widerspruchsfrei darauf abgestimmt sein.

Nicht bauvertragliche Facility-Management-Leistungen umfassen typischerweise Gebäudereinigung, Sicherheitsdienste, Grünpflege, Winterdienst, Abfallmanagement, Schädlingsbekämpfung, Hausmeisterdienste und bestimmte Betriebsführungsleistungen. Hier liegt der Schwerpunkt der Bewertung auf Serviceorganisation, Personaleinsatz, Qualitätssicherung, Reaktionsfähigkeit und wirtschaftlicher Preisstruktur.

Bei Wartungs-, Reparatur- und Instandhaltungsleistungen ist die Einordnung nicht immer allein anhand der Leistungsbezeichnung möglich. Entscheidend ist der tatsächliche Hauptgegenstand des Auftrags. Bei gemischten Leistungsbildern sollte die Zuordnung frühzeitig gemeinsam mit der zuständigen Vergabestelle und bei Bedarf mit rechtlicher Unterstützung geprüft werden.

Die fachliche Vergabebegleitung durch das Facility Management ersetzt nicht die verbindliche vergaberechtliche Entscheidung der zuständigen Stelle. Sie liefert jedoch die technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Grundlagen, die für eine sachgerechte Entscheidung erforderlich sind.

Bewertungskriterien

Kriterium

Bewertungsschwerpunkt

Technische Kompetenz

Fähigkeit, die geforderten Leistungen fachgerecht und vollständig zu erbringen

Servicequalität

Erfüllung der festgelegten Qualitäts-, Reaktions- und Ausführungsstandards

Wirtschaftlichkeit

Angemessenheit und Kosteneffizienz der angebotenen Lösung

Organisatorische Leistungsfähigkeit

Verfügbarkeit geeigneter Personal-, Führungs- und Sachressourcen

Regelkonformität

Erfüllung der vergabe-, arbeits-, sicherheits- und leistungsbezogenen Anforderungen

Eignungskriterien und Zuschlagskriterien müssen klar getrennt werden. Eignungskriterien betreffen das Unternehmen, beispielsweise seine Fachkunde, Referenzen und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Zuschlagskriterien bewerten dagegen die Qualität und Wirtschaftlichkeit des konkreten Angebots.

Die technische Kompetenz kann anhand eines auftragsbezogenen Umsetzungskonzepts bewertet werden. Bei einem Schulreinigungsvertrag können dazu die Organisation der Reinigungsbereiche, das Vertretungssystem, die Steuerung von Grundreinigungen und der Umgang mit kurzfristigen Sonderbedarfen gehören.

Die Servicequalität lässt sich über das Qualitätssicherungskonzept, vorgesehene Eigenkontrollen, Kontrollhäufigkeiten, Verfahren zur Mängelbeseitigung, Beschwerdebearbeitung und die Qualifikation der Objektleitung bewerten. Konzepte sollten nicht nur beschrieben, sondern anhand festgelegter Maßstäbe geprüft werden.

Bei der Wirtschaftlichkeit sind Preis und Qualität gemeinsam zu betrachten. Das Bewertungsmodell muss sicherstellen, dass Preisunterschiede nachvollziehbar abgebildet werden und qualitative Kriterien eine reale, aber angemessene Wirkung auf das Ergebnis haben. Bewertet werden dürfen nur die zuvor bekannt gegebenen Kriterien.

Die organisatorische Leistungsfähigkeit betrifft insbesondere die geplante Personalausstattung, die Verfügbarkeit von Vertretungskräften, die Erreichbarkeit der Objektleitung, Eskalationswege und die Fähigkeit zur kurzfristigen Reaktion auf Störungen oder sicherheitsrelevante Ereignisse.

Regelkonformität umfasst die geforderten Erklärungen und Nachweise sowie die Einhaltung auftragsbezogener Anforderungen. Je nach Leistung können dazu Arbeitsschutz, Datenschutz, notwendige Genehmigungen, Versicherungen, Qualifikationsnachweise und Anforderungen an eingesetzte Produkte oder Geräte gehören.

Für qualitative Kriterien sollte eine eindeutige Punkteskala verwendet werden. Jede Bewertungsstufe ist so zu beschreiben, dass verschiedene Prüfer bei vergleichbaren Angebotsinhalten zu möglichst einheitlichen Ergebnissen gelangen. Die individuelle Punktevergabe muss inhaltlich begründet und nach dem Vier-Augen-Prinzip überprüft werden.

Dokumentationsanforderungen

Eine vollständige Dokumentation gewährleistet Transparenz, Verantwortlichkeit und Prüfbarkeit während des gesamten Beschaffungsprozesses. Eine fachkundige, nicht unmittelbar am Verfahren beteiligte Person sollte anhand der Vergabeakte nachvollziehen können, welche Entscheidungen getroffen wurden, welche Informationen zugrunde lagen und warum ein bestimmtes Angebot für den Zuschlag vorgesehen wurde.

Dokumentart

Zweck

Leistungsbeschreibungen

Definition des Beschaffungsgegenstands, des Leistungsumfangs und der Qualitätsanforderungen

Vergabeunterlagen

Bereitstellung aller für die Angebotserstellung erforderlichen Informationen und Bedingungen

Bewertungsunterlagen

Dokumentation der formalen, technischen, wirtschaftlichen und qualitativen Prüfung

Zuschlagsempfehlungen

Begründung und Zusammenfassung der vorgesehenen Vergabeentscheidung

Vertragsunterlagen

Verbindliche Festlegung von Leistungspflichten, Vergütung, Verantwortlichkeiten und Steuerungsregeln

Zu den Leistungsbeschreibungen gehören sämtliche Anlagen, Mengenangaben, Pläne und technischen Daten, die den Beschaffungsgegenstand konkretisieren. Änderungen müssen mit Versionsstand, Datum, Freigabe und Änderungsgrund dokumentiert werden.

Die Vergabeunterlagen umfassen neben der Leistungsbeschreibung regelmäßig Bewerbungs- und Angebotsbedingungen, Vertragsbedingungen, Preisblätter, Formblätter, Erklärungen, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien. Alle Bestandteile müssen inhaltlich aufeinander abgestimmt sein.

Die Bewertungsunterlagen enthalten Prüflisten, Eignungsbewertungen, technische Prüfungsergebnisse, Preisvergleiche, Punktebewertungen, Aufklärungen und gegebenenfalls Ausschlussentscheidungen. Die Bewertung ist für jedes Angebot getrennt und anschließend im Vergleich darzustellen.

Die Zuschlagsempfehlung sollte mindestens die geprüften Angebote, das Bewertungsergebnis, die Rangfolge, den vorgesehenen Auftragnehmer, den bewerteten Auftragswert und erkennbare Ausführungsrisiken benennen. Abweichende Auffassungen innerhalb des Bewertungsteams sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

Die Vertragsunterlagen übernehmen die ausgeschriebenen Leistungs- und Qualitätsanforderungen in eine verbindliche Form. Nicht abgestimmte Änderungen zwischen Ausschreibung und Vertrag können die Vergleichbarkeit oder die Vergabeentscheidung beeinträchtigen und sind deshalb zu vermeiden.

Zur Vergabeakte gehören außerdem die interne Bedarfsfreigabe, Auftragswertschätzung, Wahl und Begründung des Verfahrens, Veröffentlichungen, Bieterfragen, Antworten, Änderungsmitteilungen, Protokolle, Freigaben und die abschließende Zuschlagsentscheidung.

Bei schulischen Objekten können Vergabeunterlagen sicherheitsrelevante Informationen enthalten, beispielsweise Gebäudepläne, Alarmierungsstrukturen, Schließanlagen oder Zugangssysteme. Der Zugriff auf solche Daten ist auf den erforderlichen Personenkreis zu begrenzen und kontrolliert zu dokumentieren.

Compliance und Governance

Vergabeaktivitäten sind nach klaren Zuständigkeiten und genehmigten Verfahrensabläufen durchzuführen. Die technische Fachabteilung, das Facility Management, die Vergabestelle, die Finanzverantwortlichen und die Schul- oder Standortleitung müssen wissen, welche Entscheidungen sie vorbereiten, prüfen, freigeben oder treffen dürfen.

Der Schulträger beziehungsweise Gebäudeeigentümer bestätigt in der Regel Bedarf und Finanzierung. Das Facility Management stellt die technischen und betrieblichen Anforderungen bereit. Die Vergabestelle verantwortet die formale Verfahrensführung und Bieterkommunikation. Weitere Stellen wie Rechtsberatung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Brandschutz oder Informationssicherheit werden abhängig vom Beschaffungsgegenstand eingebunden.

Wesentliche Governance-Maßnahmen sind:

  • Trennung von Erstellung, Prüfung und Freigabe wesentlicher Unterlagen

  • Anwendung des Vier-Augen-Prinzips bei Angebotseingang, Prüfung und Wertung

  • Offenlegung und Behandlung möglicher Interessenkonflikte

  • Dokumentierte Freigabe von Leistungsumfang, Budget und Bewertungssystem

  • Einheitliche Kommunikation mit allen Bietern

  • Schutz vertraulicher Angebots- und Betriebsinformationen

  • Nachvollziehbare Versionierung sämtlicher Vergabeunterlagen

Änderungen während des Vergabeverfahrens sind kontrolliert vorzunehmen. Erhalten Bieter zusätzliche oder geänderte Informationen, müssen diese nach den anwendbaren Verfahrensregeln einheitlich bereitgestellt werden. Bei wesentlichen Änderungen ist zu prüfen, ob Fristen angepasst werden müssen.

Technische Spezifikationen und Eignungsanforderungen müssen sachlich mit dem Auftrag verbunden und angemessen sein. Produkt-, hersteller- oder unternehmensspezifische Festlegungen sind zu vermeiden, sofern sie nicht objektiv erforderlich sind und zulässige Gleichwertigkeiten berücksichtigt werden.

Nachhaltigkeits- und Sozialanforderungen können in geeigneter Form in die Beschaffung einbezogen werden. Im schulischen Facility Management kommen beispielsweise emissionsarme Reinigungsprodukte, ressourcenschonende Betriebsverfahren, Abfallvermeidung, energieeffiziente Geräte und eine lärmreduzierte Ausführung in Betracht. Solche Anforderungen müssen konkret, überprüfbar und mit dem Auftragsgegenstand verbunden sein.

Compliance endet nicht mit der Zuschlagserteilung. Vor Vertragsbeginn sind Leistungsbeschreibung, Preisblatt, Berichtswesen und Kontrollverfahren in die operative Vertragssteuerung zu überführen. Ein Mobilisierungsgespräch sollte Ansprechpartner, Kommunikationswege, Übergabedaten, Leistungsbeginn, erste Kontrollen und Eskalationsverfahren verbindlich festlegen.

Erwartete Ergebnisse professioneller Ausschreibungsunterstützung

Ergebnis

Nutzen für Schulen

Klar definierte Leistungsanforderungen

Höhere Beschaffungsgenauigkeit und weniger Leistungs- oder Zuständigkeitslücken

Wettbewerblicher Ausschreibungsprozess

Besseres Verhältnis von Preis, Qualität und betrieblicher Leistungsfähigkeit

Transparente Bewertungsverfahren

Objektive, nachvollziehbare und verteidigungsfähige Vergabeentscheidungen

Einhaltung der Beschaffungsanforderungen

Geringere rechtliche, finanzielle und vertragliche Risiken

Qualifizierte Dienstleister

Zuverlässigere Leistungserbringung und höhere Betriebssicherheit

Umfassende Dokumentation

Verbesserte Steuerung, Revisionsfähigkeit und Vorbereitung auf interne oder externe Prüfungen

Klar definierte Leistungsanforderungen ermöglichen es der Schule, den tatsächlichen Bedarf vollständig auszuschreiben. Zuständigkeiten werden bereits vor Vertragsbeginn festgelegt, wodurch spätere Abgrenzungsprobleme und ungeplante Zusatzkosten reduziert werden.

Ein wettbewerblicher Prozess erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass mehrere fachlich geeignete Unternehmen vergleichbare Angebote einreichen. Dadurch kann der Auftraggeber nicht nur Preise, sondern auch Organisationsmodelle, Qualitätskonzepte und betriebliche Risiken bewerten.

Transparente Bewertungsverfahren schaffen eine belastbare Grundlage für die Zuschlagsentscheidung. Sie erleichtern interne Freigaben, reduzieren subjektive Entscheidungen und ermöglichen eine sachliche Beantwortung späterer Rückfragen.

Qualifizierte Dienstleister tragen zu einer stabilen Leistungserbringung bei. Dies zeigt sich unter anderem in geringeren Ausfallzeiten, schnelleren Störungsreaktionen, planbaren Wartungen, besserer Reinigungsqualität und einer zuverlässigeren Kommunikation mit Schule und Schulträger.

Die im Vergabeverfahren erstellten Leistungskennzahlen, Berichtsformate und Zuständigkeitsregelungen sollten ab dem ersten Vertragstag angewendet werden. Dadurch wird die Ausschreibung unmittelbar mit dem späteren Qualitäts-, Kosten- und Vertragsmanagement verbunden.