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Multiprojektsteuerung ausschreiben und steuern

Facility Management: Schule » Schulentwicklung » Beschaffung » Multiprojektsteuerung

Den Leistungsbedarf des Programms beschreiben

Die Beschaffung einer Multiprojektsteuerung beginnt mit einer klaren Beschreibung des Schulbauprogramms. Anzahl und Art der Vorhaben, Projektstände, Abhängigkeiten und vorhandene Organisationsstrukturen werden dargestellt. Ebenso wird benannt, welche Aufgaben intern erbracht werden und wo externe Unterstützung benötigt wird. Nur so lässt sich ein angemessener Leistungsumfang kalkulieren und später überprüfen.

Projektleitung und Projektsteuerung werden unterschieden. Die Projektleitung trifft Entscheidungen innerhalb ihrer Befugnisse, während die Projektsteuerung den Auftraggeber durch strukturierte Steuerungsleistungen unterstützt. Soll ein Dienstleister weitergehende Befugnisse erhalten, werden diese ausdrücklich geregelt. Das Leistungsbild wird auf die konkrete Organisation zugeschnitten. Ein allgemeiner Verweis auf eine Honorarempfehlung ersetzt keine vollständige Beschreibung der benötigten Leistungen.

Multiprojektmanagement und Programmsteuerung

Programmleistungen und Einzelprojektleistungen abgrenzen

Übergreifende Leistungen betreffen beispielsweise Programmstruktur, gemeinsame Berichte, Ressourcenplanung und projektübergreifende Risiken. Einzelprojektleistungen betreffen die konkrete Steuerung eines Vorhabens. Zwischen beiden Ebenen werden Übergaben, Datenlieferungen und Prüfrechte definiert. Doppelvergütung und nicht zugeordnete Aufgaben werden vermieden.

Das AHO-Heft 9 bietet eine Orientierung für Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft. Für ein Schulbauprogramm werden die benötigten Leistungen und Ergebnisse konkret vereinbart. Dazu können zusätzlich besondere Anforderungen an Interim, Nutzerkoordination oder politische Entscheidungsunterlagen gehören. Die Ausgabe und der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang werden eindeutig bezeichnet. Übergreifende Programmaufgaben werden nicht stillschweigend als vollständig enthalten vorausgesetzt, wenn nur ein einzelprojektbezogenes Leistungsbild beschrieben ist.

Prüffähige Ergebnisse vertraglich verlangen

Die Leistungsbeschreibung benennt konkrete Ergebnisse und deren Aktualisierung. Dazu zählen Projektstruktur, verknüpfte Terminplanung, Kostenprognosen, Risikoregister und Entscheidungsvorlagen. Für jeden wesentlichen Bericht werden Datenstand, Inhalt und Empfängerkreis festgelegt. Die Qualität zeigt sich daran, ob der Auftraggeber auf dieser Grundlage handeln kann.

Auch die Zusammenarbeit wird beschrieben. Nutzerbeteiligung, Gremienvorbereitung, Besprechungen und Dokumentenmanagement benötigen einen abgestimmten Umfang. Software und Datenrechte werden geregelt, damit Informationen bei einem Dienstleisterwechsel verfügbar bleiben. Die angebotene personelle Besetzung wird mit dem tatsächlichen Arbeitsanfall verbunden. Vertretung, Einarbeitung und der Umgang mit Personalwechseln gehören zur verlässlichen Leistungserbringung. Die bloße Bereitstellung einer Plattform ersetzt keine aktive Steuerung.

Wettbewerb und Bewertung passend gestalten

Die Vergabestelle bestimmt das zulässige Verfahren nach Auftragsgegenstand und anwendbarem Recht. Ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist nicht allein wegen der Bezeichnung Projektsteuerung automatisch zulässig. Die rechtlichen Voraussetzungen werden geprüft. Bei einem entsprechenden Verfahren werden Eignung, Angebotsbewertung und Verhandlungen nachvollziehbar getrennt organisiert.

Eignungsanforderungen beziehen sich auf die tatsächlich benötigte Leistungsfähigkeit. Vergleichbare Komplexität, parallele Projekte und Erfahrung mit öffentlichen Entscheidungsstrukturen können relevant sein. Die Zuschlagskriterien bewerten angebotene Qualität und Preis anhand vorab festgelegter Maßstäbe. Konzepte für Schnittstellen, Ressourcen und Berichterstattung werden an realen Aufgaben geprüft. Anforderungen werden verhältnismäßig formuliert, damit der Wettbewerb geeignete Anbieter erreicht und nicht durch unnötig enge Referenzbedingungen eingeschränkt wird.

Die Steuerungsleistung selbst kontrollieren

Nach Beauftragung werden Ausgangsstand, Prioritäten und erste Ergebnisse gemeinsam festgelegt. Die Bauherrnorganisation prüft, ob Berichte rechtzeitig vorliegen, Risiken bearbeitet und Entscheidungen wirksam vorbereitet werden. Eine große Zahl von Protokollen ist noch kein Nachweis erfolgreicher Steuerung. Entscheidend ist die verlässliche Bearbeitung der vereinbarten Aufgaben.

Abweichungen werden mit dem Dienstleister besprochen und mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. Veränderungen des Programms können Anpassungen des Leistungsumfangs erforderlich machen; sie werden vertraglich geordnet. Zum Abschluss oder bei einem Wechsel erfolgt eine vollständige Übergabe von Daten, offenen Aufgaben und Entscheidungsständen. Damit bleibt der Schulträger unabhängig von einzelnen Personen handlungsfähig und erhält die Kontinuität seiner Programmsteuerung.

Für die ersten Monate werden deshalb konkrete Einführungsleistungen terminiert. Dazu gehören die Bereinigung der Ausgangsdaten, die Einrichtung des Berichtswesens und der Abgleich vorhandener Terminpläne. Der Auftraggeber kann so früh beurteilen, ob die Steuerungsorganisation tatsächlich arbeitsfähig wird.